Information
Der Weg zur Therapie
1) Psychotherapeutische Sprechstunde
Zunächst laden wir Sie zu einem Erstgespräch, der sogenannten
psychotherapeutischen Sprechstunde, ein.
Hier klären wir gemeinsam, ob eine
psychotherapeutische Indikation besteht oder ob möglicherweise andere
unterstützende Maßnahmen für Sie und/ oder Ihr Kind passender sind.
2) Probatorische Sitzungen
In den weiteren probatorischen Sitzungen lernen wir uns besser kennen, klären den
psychotherapeutischen Auftrag und besprechen möglicherweise Ziele der Therapie.
Gemeinsam entscheiden wir dann mit Ihnen zusammen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
In unserer Praxis behandeln wir
Patienten aller Krankenkassen, privat versicherte Patienten, sowie Selbstzahler.
3) Behandlung
Die Behandlung findet in der Regel allein mit dem Kind oder Jugendlichen statt.
Darüber hinaus entspricht es den Richtlinien der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie, die Eltern und/ oder Bezugspersonen in regelmäßigen Intervallen begleitend zur Einzeltherapie mit dem Kind oder Jugendlichen einzuladen.
Dabei unterliegen alle Psychotherapeut*innen der ärztlichen Schweigepflicht.
Das heißt, dass sowohl Ihr Kind, als auch Sie sich darauf verlassen können, dass die
Inhalte der Psychotherapiestunden vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung weitergegeben werden.
Die Behandlungsdauer und Häufigkeit der Termine richtet sich nach dem individuellen
Behandlungsbedarf und kann im Laufe der Therapie angepasst werden.
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Was ist Psychotherapie?Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen (,,seelischen") Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Vor Beginn einer Psychotherapie ist eine Abklärung durch eine Ärztin oder einen Arzt zur Frage notwendig, ob körperliche Ursachen für die psychische Erkrankung verantwortlich oder mitverantwortlich sein können.
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Wie funktioniert eine Psychotherapie?Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken (z. B. freie Mitteilung von Gedanken und Einfällen, konkrete Aufgaben um z. B. Ängste zu bewältigen oder spielerisches Handeln in der Therapie von Kindern) ergänzt werden kann. Die Behandlung kann mit der Therapeutin oder dem Therapeuten allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie erfolgen. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Insbesondere bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann es hilfreich und notwendig sein, Bezugspersonen aus dem familiären und sozialen Umfeld mit einzubeziehen. Eine wesentliche Bedingung für das Gelingen jeder Psychotherapie ist eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut sowie eine Klärung, ob das geplante Psychotherapie- verfahren den Erwartungen der Patientin oder des Patienten entgegenkommt. Auf dieser Grundlage bietet Psychotherapie die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen zu besprechen, zu erleben und zu überdenken und infolge dessen Veränderungen auszuprobieren und herbeizuführen.
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Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.
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Wie beantrage ich eine Psychotherapie?Vor Beginn einer Psychotherapie finden Probegespräche, sogenannte probatorische Sitzungen, statt. Hierbei prüfen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut, ob die „Chemie" zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Die Therapeutin oder der Therapeut erklärt die Vorgehensweise. Therapieziele, Behandlungsplan und voraussichtliche Therapiedauer werden gemeinsam besprochen und festgelegt. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut für eine Psychotherapie, stellt die Patientin oder der Patient bei ihrer oder seiner Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten. Nach Eingang des Antrags prüft die Krankenkasse, ob eine Kostenzusage erfolgen kann und teilt dies der Versicherten oder dem Versicherten mit.
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Wer führt psychotherapeutische Behandlungen durch?Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung nur von Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, wenn diese über eine Kassenzulassung verfügen. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.