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Information

Der Weg zur Therapie

Psychotherapeutische Sprechstunde

1) Psychotherapeutische Sprechstunde

Zunächst laden wir Sie zu einem Erstgespräch, der sogenannten
psychotherapeutischen Sprechstunde, ein.

 

Hier klären wir gemeinsam, ob eine
psychotherapeutische Indikation besteht oder ob möglicherweise andere
unterstützende Maßnahmen für Sie und/ oder Ihr Kind passender sind.​

2) Probatorische Sitzungen

In den weiteren probatorischen Sitzungen lernen wir uns besser kennen, klären den
psychotherapeutischen Auftrag und besprechen möglicherweise Ziele der Therapie.


Gemeinsam entscheiden wir dann mit Ihnen zusammen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

 

In unserer Praxis behandeln wir
Patienten aller Krankenkassen, privat versicherte Patienten, sowie Selbstzahler.

Probatorische Sitzung
Psychotherapeutische Behandlung

3) Behandlung

Die Behandlung findet in der Regel allein mit dem Kind oder Jugendlichen statt.


Darüber hinaus entspricht es den Richtlinien der Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie, die Eltern und/ oder Bezugspersonen in regelmäßigen Intervallen begleitend zur Einzeltherapie mit dem Kind oder Jugendlichen einzuladen.

Dabei unterliegen alle Psychotherapeut*innen der ärztlichen Schweigepflicht.

 

Das heißt, dass sowohl Ihr Kind, als auch Sie sich darauf verlassen können, dass die
Inhalte der Psychotherapiestunden vertraulich behandelt werden und nicht an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung weitergegeben werden.


Die Behandlungsdauer und Häufigkeit der Termine richtet sich nach dem individuellen
Behandlungsbedarf und kann im Laufe der Therapie angepasst werden.

Psychotherapie
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